Neben «männlich» und «weiblich» kann künftig im Geburtenregister auch «divers» gewählt werden. Mit dem Beschluss setzt der Bundestag eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts um.
Neben «männlich» und «weiblich» kann künftig im Geburtenregister auch «divers» gewählt werden. Mit dem Beschluss setzt der Bundestag eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts um.
Als drittes Geschlecht kann künftig «divers» in das Geburtenregister eingetragen werden. Der Bundestag hat am späten Donnerstagabend eine entsprechende Gesetzesänderung beschlossen. Bisher gibt es die Möglichkeiten, «weiblich», «männlich», und «ohne Angaben» zu wählen.
Die Neuerung zielt auf intersexuelle Menschen, deren Körper weibliche und männliche Merkmale aufweisen.