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Laminate "Lost Pet" Flyers to Make Them Last Longer

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NewsHubIf you live in an area prone to wet or windy weather, flyers stapled to telephone poles don’t last very long. This trick will keep your “lost pet” flyers up longer so you have a better chance of finding your furry friend.
After you’ve printed a bunch of flyers with your pet’s picture, name, and your contact information on them, get a few of them laminated. It’s too expensive to laminate every flyer you make, but you can protect a few them and place them on high traffic street corners in your neighborhood. The plastic will keep rain from blurring the ink or melting the paper, and the staples will hold to the plastic laminate better than if it were just paper. Bonus tip: if you see a “lost pet” flyer in your neck of the woods, take a photo of it with your smartphone. That way if you do run into a cat or dog that seems lost, you’ll know for certain if it’s the right one.

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Diese sechs Kandidaten kämpfen um die Schulz-Nachfolge

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NewsHubMartin Schulz hat sich in die deutsche Politik verabschiedet, nun gilt es, seinen Nachfolger im Europaparlament zu finden. Als Favorit auf das Amt Präsidenten im EU-Parlament gilt der Italiener Antonio Tajani, aber auch fünf andere Kandidaten machen sich Hoffnungen, wenn es am Dienstag in die Abstimmung geht.
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Fast alle im Parlament vertretenen Gruppen haben eigene Kandidaten. Der liberale Kandidat Guy Verhofstadt zog seine Bewerbung am Morgen überraschend zurück. Hier die verbliebenen Kandidaten in der Übersicht:
Der 63 Jahre alte Jurist aus Rom gehört der konservativen Forza Italia von Ex-Ministerpräsident Silvio Berlusconi an und war einst dessen Pressesprecher. Tajani sitzt seit 1994 im Europaparlament und ist seit 2014 einer der 14 Vizepräsidenten. Zwischendurch war er zweimal EU-Kommissar. Für den Fall seiner Wahl verspricht er, ein unpolitischer Präsident und Repräsentant des gesamten Parlaments zu werden. Tajani gilt als Favorit auf den Posten, vor allem weil er die größte Fraktion hinter sich hat.
Der 58-jährige Mediziner stammt ebenfalls aus Italien, und auch er ist Veteran der EU-Politik. Von 1999 bis 2014 war er Vizepräsident des Europaparlaments, danach Fraktionschef der Sozialdemokraten. In der Funktion stand er im Schatten des sozialdemokratischen Parlamentschefs Schulz, der auf enge Zusammenarbeit mit der EVP setzte. Diese informelle Große Koalition hat Pittella für beendet erklärt und die Fühler nach links ausgestreckt. Der Sparpolitik in Europa sagt er den Kampf an. Pittella zur Rolle als möglicher Präsident: «Ich werde nicht nur stark sein, ich werde sehr stark sein. Ich werde extrem stark sein. »
Die 48-jährige Belgierin sitzt erst seit 2014 für die flämische Partei N-VA im Europaparlament, wurde dann aber gleich Vizechefin ihrer Konservativen und im Oktober 2016 Präsidentschaftskandidatin. Als solche tritt die an der US-Universität Berkeley ausgebildete Juristin selbstbewusst auf: «Die EU wurde bisher von einem Old-Boys-Network geführt, wir brauchen einen neuen Plan», sagte sie zu ihrer Kandidatur. «Ich kann Brücken bauen. » Stevens verständigt sich in Gebärdensprache, denn sie ist von Geburt an taub.
Die 40-jährige Literaturwissenschaftlerin aus dem italienischen Bari, die 2014 über die Lista Tsipras ins Europaparlament kam, versteht sich als die Alternative zu den bisher bestimmenden Männern der Mitte. Die Linke betont ihren feministischen Ansatz, ihr klares Ziel ist eine Überwindung der Sparpolitik in Europa. Die fünfjährige Präsidentschaft des Deutschen Schulz, den sie als autoritär und dominant sah, will sie abhaken: «Schulz’ Erbe ist ein schreckliches Erbe», sagte die Italienerin vor wenigen Tagen.
Die 66-jährige ehemalige Lehrerin aus London vertritt die britischen Grünen seit 1999 im Europaparlament. Angesichts des Brexit erklärte sie trocken zu ihrer Kandidatur, Karriere machen wolle sie nicht — die Abgeordneten der Insel dürften ab 2019 nicht mehr vertreten sein. Mit ihrer Bewerbung steht sie nach eigenen Worten für Menschenrechte, Demokratie, Umweltschutz und Solidarität. «Es ist Zeit für einen Wechsel», sagt sie.
Der rumänische Abgeordnete kam 2014 ins Parlament und gehörte ursprünglich der sozialdemokratischen Fraktion an, wechselte aber 2015 zur Gruppe der Rechten um Front-National-Chefin Marine Le Pen. Von dieser distanziert sich der 40-jährige Tierarzt und Agrarexperte in einigen Punkten vage: «Wir sind uns einig, dass wir uns nicht einig sind. » Über sein politisches Programm sagt er: «Ich will die EU nicht abschaffen, aber wir brauchen eine starke nationale Identität. «

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Ehemaliger Bayern-Trainer: Van Gaal will Trainerkarriere beenden

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NewsHubDer frühere Bayern-Coach Louis van Gaal will seine Trainerkarriere endgültig beenden. „Zuerst habe ich es Sabbatical genannt, aber jetzt denke ich nicht, dass ich zurückkehren werde“, sagte der 65-Jährige der niederländischen Zeitung „De Telegraaf“. Schicksalsschläge in seiner Familie hätten ihn nachdenklich gestimmt, erklärte der Niederländer, der 2010 mit dem deutschen Fußball-Rekordmeister den Meistertitel und den DFB-Pokal gewann.
Zuletzt hatte van Gaal den Premier-League-Club Manchester United trainiert, war dort jedoch im Mai vergangenen Jahres entlassen worden. Nach dem Aus bei Man United habe er Angebote aus den arabischen Ländern bekommen, sagte er. „Ich könnte dorthin gehen, aber ich bin noch hier“, erklärte van Gaal, der die niederländische Nationalmannschaft bei der WM 2014 auf den dritten platz führte. (dpa)
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Australian Open: Im Sog des kleinen Bruders: Beide Zverevs weiter

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NewsHubMischa Zverev jubelte ausgelassen, und er hatte allen Grund dazu. Dabei schien er fast ein bisschen unspektakulär, dieser 6:3, 7:6, 6:4-Sieg über den Spanier Guillermo Garcia-Lopez. Eine von so vielen Partien eben in der ersten Runde der Australian Open. Dazu noch abgelegen auf Court 14, einem der engen Außenplätze im Melbourne Park. Doch für Zverev war es ein großer Sieg. Und als er auf dem Weg zurück in die Umkleideräume an Court 10 vorbeikam, wurde ihm das umso bewusster.
Auf den Tag genau vor zehn Jahren hatte Zverev dort gespielt. Mit 19, als Qualifikant. Und es war bis Montag das letzte Mal gewesen, dass er in Melbourne in die zweite Runde einzog. Nur wenige Meter trennen die beiden Plätze und doch liegt fast eine ganze Karriere zwischen ihnen. Damals galt Zverev in Deutschland als eines der hoch gehandelten Tennistalente, und der Linkshänder schaffte es 2009 auch bis auf Platz 45 der Weltrangliste. Doch der Hamburger mit den russischen Wurzeln konnte die Erwartungen nicht erfüllen. Zehn Jahre vergingen zwischen Verletzungen und Selbstfindung. Aber nun ist Zverev zurück, mit 29 Jahren. Er steht wieder unter den Top 50 und will es noch mal wissen.
Er bedauere nichts, sagt Zverev. „Ich habe viel erlebt in den letzten zehn Jahren, auf dem Platz und vor allem außerhalb.“ Und das war ihm wichtig. Er wollte sich weiterentwickeln, seine Erfahrungen als junger Mensch sammeln und „nicht erst mit 35 nach der Karriere alles nachholen“ müssen. „Ich habe nicht gefeiert und getrunken“, wiegelt Zverev augenzwinkernd ab. Doch er hatte sich in Beziehungen ausgelebt.
So bleibt die dritte Runde in Wimbledon 2008 sein bisher bestes Ergebnis bei einem Grand-Slam-Turnier. Zwischen den French Open 2012 und den US Open im vergangenen Sommer hatte es Zverev nicht mal mehr in das Hauptfeld eines Major-Turniers geschafft. „Aber besser spät als nie“, sagt Zverev.
Nicht nur der eigene Reifeprozess, auch schwere Verletzungen an Rücken und Knie hatten ihn dabei lange gehandicapt. 2014 musste sich Zverev zuletzt am Handgelenk operieren lassen. In der Rangliste fiel er jenseits von Platz 1000 zurück. Da hatte ihn sein zehn Jahre jüngerer Bruder Alexander längst überflügelt. Aber nur dessen Sparringspartner und Ratgeber zu sein, reichte Mischa Zverev nicht. Den Erfolg des kleinen Bruders zu sehen, treibt ihn ungemein an. „Seit der Verletzung habe ich viel und hart trainiert“, betont er, und der erste Erfolg war der Einzug in die zweite Runde bei den US Open. Da stand Zverev noch auf Rang 150.
„Vom Gefühl wurde mein Spiel besser. Ich war sehr fokussiert, ich wollte es unbedingt“, sagt er. Schon am Saisonende stand er auf Rang 50. Und während Alexander Zverev die Top Ten anvisiert, will auch der Ältere weiter nach oben. Ihre siebenwöchige Saisonvorbereitung in Florida war keine Ausnahme. „Wir hatten jeden Tag Konkurrenzkampf“, sagt Mischa Zverev: „Wer hat mehr Frikadellen gegessen? Wer hat mehr Gewicht gehoben? Wer ist schneller gelaufen?“ Der Kleine schlägt ihn beim 140-Kilogramm-Stemmen, dafür läuft der Große schneller. Und mehr Klimmzüge schafft er auch. „Er ist zwar jünger, aber ich will ja trotzdem nicht schlechter sein“, sagt Mischa Zverev und grinst. Und so gelingt er, der Neustart mit 29.
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Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: Was sie zum NPD-Verbotsverfahren wissen müssen

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NewsHubDie Flüchtlingsdebatte hat ihr Aufwind und Selbstbewusstsein gegeben. Nach Einschätzung des Bundesamtes für Verfassungsschutz schaffte die Anti-Asyl-Agitation einen «Resonanzboden für rechtsextremistische Ideologiefragmente». Die Szene gewinnt an Anschlussfähigkeit. Stichwort Enttabuisierung. So gehörten Rechtsextremisten auch zu den Initiatoren von Protestveranstaltungen gegen die Flüchtlingspolitik der Regierung. Mit Sorge beobachtet der Verfassungsschutz den starken Anstieg rechtsextremistisch motivierter Straf- und Gewalttaten, unter anderem gegen Asylbewerberunterkünfte. Viele der Täter waren zuvor nicht in einschlägigen Kreisen in Erscheinung getreten.
Der Verfassungsschutz zählt Ende 2015 bundesweit 22.600 Menschen zum «rechtsextremistischen Personenpotenzial», davon mehr als ein Viertel Neonazis. Nach jahrelangem Schwund war dies ein leichter Zuwachs.
Es gibt viele lokale Zusammenschlüsse in sogenannten Kameradschaften. Ein Teil dieser Gruppierungen grenzt sich bewusst von Parteien ab. Andererseits nutzen einige Führungskräfte aber auch gezielt Parteien als politische Bühne, vor allem die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD), die über jeweils zwei Wahlperioden in den Landtagen von Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern saß. Mit «Die Rechte», «Der III. Weg» und der «Bürgerbewegung pro NRW» etablierten sich weitere Parteien in diesem Spektrum. Wachsenden Zulauf verzeichnet die völkisch geprägte «Identitäre Bewegung», die insbesondere junge Menschen ansprechen will.
Die NPD erlebte Anfang der 2000er Jahre vor allem in Ostdeutschland wachsenden Zuspruch und brachte bei der Landtagswahl 2004 in Sachsen fast jeden zehnten Wähler hinter sich. 2006 zog sie auch in den Landtag in Schwerin ein. Die Parlamentsfraktionen galten als wichtige Geldquellen, die Abgeordnetenbüros als Stützen der Parteistruktur. Fortwährende Führungsstreitigkeiten in der Bundespartei und Finanzprobleme brachten die NPD immer wieder in die Schlagzeilen, was maßgeblich zu dem wieder abflauenden Wählerinteresse geführt haben dürfte. 2015 konstatierte der Verfassungsschutz eine Konsolidierung der mit rund 5200 Anhängern mitgliederstärksten rechtsextremistischen Partei in Deutschland auf niedrigem Niveau. Finanziell ist die von Frank Franz geführte NPD weiterhin stark angeschlagen. Trotz des Verlustes ihrer Parlamentssitze in Dresden und Schwerin hat die NPD ihre Hochburgen weiterhin vor allem in Ostdeutschland, wo sie auch in einer Reihe von Kommunalparlamenten sitzt.
Dazu gibt es in den Bundesländern keine einheitlichen Regelungen. In Ländern wie Thüringen oder Mecklenburg-Vorpommern verlieren nach Angaben der zuständigen Behörden kommunale Mandatsträger der NPD mit der Verkündung des Parteienverbots unverzüglich ihre Sitze in den Kreistagen oder Gemeinderäten. Parteilose Abgeordnete, die auf den Listen der NPD kandidiert hatten, könnten der allgemeinen Rechtsauffassung zufolge ihre Sitze wohl aber behalten.
Das letzte Parteiverbot in Deutschland hatte es 1956 gegeben. Damals waren Polizisten sofort nach der Urteilsverkündung ausgerückt, um die Zentrale der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) in Düsseldorf zu versiegeln. Büros und Wohnungen wurden durchsucht. Das Bundesinnenministerium wollte sich aktuell zu möglichen Abläufen bei einem NPD-Verbot nicht äußern. Sie dürften aber ähnlich sein. Ein Verbot würde auch den Einzug sämtlicher Vermögenswerte der Partei nach sich ziehen.
Nein. Die Satzung der Alternative für Deutschland (AfD) verbietet dies ausdrücklich. Andere Parteien wie «Die Rechte» könnten dem Verfassungsschutz zufolge zum Auffangbecken werden.

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© Source: http://www.rp-online.de/politik/deutschland/entscheidung-des-bundesverfassungsgerichts-was-sie-zum-npd-verbotsverfahren-wissen-muessen-aid-1.6539078
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Urteil vom Bundesverfassungsgericht

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NewsHubDie NPD verfolge zwar verfassungsfeindliche Ziele, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle bei der Urteilsverkündung in Karlsruhe. «Es fehlt aber derzeit an konkreten Anhaltspunkten von Gewicht, die es möglich erscheinen lassen, dass ihr Handeln zum Erfolg führt. »
Kritiker eines neuen Verbotsversuchs hatten von Anfang an vor den großen Risiken gewarnt. Denn die verfassungsrechtlichen Hürden für ein Parteiverbot sind hoch, und die NPD hatte zuletzt an politischer Bedeutung eingebüßt. Im September 2016 mussten die Rechtsextremen bei der Wahl in Mecklenburg-Vorpommern ihre bundesweit letzten Landtagsmandate abgeben. Seither ist die NPD nur noch auf kommunaler Ebene und mit einem Abgeordneten im Europaparlament vertreten.
Es ist bereits das zweite Mal, dass der Versuch, in Karlsruhe gegen die NPD vorzugehen, mit einem Misserfolg endet. Ein erstes Verfahren war 2003 geplatzt, weil ans Licht kam, dass die Partei bis in die Spitze mit Informanten des Verfassungsschutzes durchsetzt war. Bundesregierung und Bundestag, die das Verbot damals mit beantragt hatten, schlossen sich deshalb diesmal dem Bundesrat nicht an.
Einzig das Bundesverfassungsgericht ist befugt, ein Parteiverbot auszusprechen. Passiert ist das überhaupt erst zweimal, und das ist mehr als 60 Jahre her. 1952 wurde die Sozialistische Reichspartei (SRP) verboten, 1956 die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD).
Die 1964 gegründete NPD hat bundesweit etwa 5200 Mitglieder. Ihre Hochburgen liegen in Ostdeutschland und dort insbesondere in Sachsen.

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© Source: http://www.rp-online.de/politik/urteil-vom-bundesverfassungsgericht-npd-wird-nicht-verboten-aid-1.6539069
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Bundes-Verfassungsgericht: NPD wird nicht verboten

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NewsHubDas Bundesverfassungsgericht wird die NPD nicht verbieten, berichtet AFP. Ihre Gesinnung sei zwar verfassungsfeindlich, die Partei habe aber nicht das „Potenzial“, die Demokratie in Deutschland zu beseitigen, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag in Karlsruhe verkündeten Urteil. Damit scheiterte der vom Bundesrat gestellte Verbotsantrag, nachdem bereits 2003 ein erster Anlauf für ein NPD-Verbot aus formalen Gründen erfolglos geblieben war.
„Nach einstimmiger Auffassung des Zweiten Senats verfolgt die NPD zwar verfassungsfeindliche Ziele, es fehlt aber derzeit an konkreten Anhaltspunkten von Gewicht, die es möglich erscheinen lassen, dass ihr Handeln zum Erfolg führt“, begründete Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle die Entscheidung.
Damit scheitert zum zweiten Mal ein Antrag auf ein NPD-Verbot. 2003 hatte der Zweite Senat das Verfahren gegen die NPD eingestellt, weil noch während des laufenden Verfahrens Spitzel des Verfassungsschutzes in der Parteispitze aktiv waren. Mehrere Verfassungsrichter sahen damals das faire Verfahren verletzt.
Verfahrensfehler sah das Verfassungsgericht dieses Mal nicht. Aber die Partei habe kein Erfolgspotenzial. Nach dem Grundgesetz könne eine Partei jedoch nur dann verboten werden, wenn sie darauf aus sei, „die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen.“
Die NPD hat nur noch rund 5000 Mitglieder und ist in keinem deutschen Landesparlament mehr vertreten. Mandate hat sie nur noch auf kommunaler Ebene. Die Verfassungshürden für ein Parteiverbot sind in Deutschland hoch. Nur zwei Mal seit 1949 wurden Parteien verboten: 1952 die „Sozialistische Reichspartei Deutschlands“ (SRP), die eine Nachfolgepartei der NSDAP war, und 1956 die kommunistische KPD.
In einer Medienmitteilung begründet das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung wie folgt:
Die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) vertritt ein auf die Beseitigung der bestehenden freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtetes politisches Konzept. Sie will die bestehende Verfassungsordnung durch einen an der ethnisch definierten „Volksgemeinschaft“ ausgerichteten autoritären Nationalstaat ersetzen. Ihr politisches Konzept missachtet die Menschenwürde und ist mit dem Demokratieprinzip unvereinbar. Die NPD arbeitet auch planvoll und mit hinreichender Intensität auf die Erreichung ihrer gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichteten Ziele hin. Allerdings fehlt es (derzeit) an konkreten Anhaltspunkten von Gewicht, die es möglich erscheinen lassen, dass dieses Handeln zum Erfolg führt, weshalb der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts den zulässigen Antrag des Bundesrats auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit und Auflösung der NPD und ihrer Unterorganisationen (Art. 21 Abs. 2 GG) mit heute verkündetem Urteil einstimmig als unbegründet zurückgewiesen hat.
Wesentliche Erwägungen des Senats:
(1) Im parlamentarischen Bereich verfügt die NPD weder über die Aussicht, bei Wahlen eigene Mehrheiten zu gewinnen, noch über die Option, sich durch die Beteiligung an Koalitionen eigene Gestaltungsspielräume zu verschaffen. Auf überregionaler Ebene ist sie gegenwärtig lediglich mit einem Abgeordneten im Europäischen Parlament vertreten. Die Wahlergebnisse bei Europa- und Bundestagswahlen stagnieren auf niedrigem Niveau. Die NPD hat es in den mehr als fünf Jahrzehnten ihres Bestehens nicht vermocht, dauerhaft in einem Landesparlament vertreten zu sein. Anhaltspunkte für eine künftige Veränderung dieser Entwicklung fehlen. Hinzu kommt, dass die sonstigen in den Parlamenten auf Bundes- und Landesebene vertretenen Parteien zu Koalitionen oder auch nur punktuellen Kooperationen mit der NPD bisher nicht bereit sind. Trotz ihrer Präsenz in den Kommunalparlamenten ist ein bestimmender Einfluss auf die politische Willensbildung auch in den kommunalen Vertretungskörperschaften weder gegeben noch zukünftig zu erwarten.
(2) Auch durch die Beteiligung am Prozess der politischen Willensbildung mit demokratischen Mitteln außerhalb des parlamentarischen Handelns hat die NPD in absehbarer Zeit keine Möglichkeit ihre verfassungsfeindlichen Ziele erfolgreich zu verfolgen. Vielmehr stehen einer nachhaltigen Beeinflussung der außerparlamentarischen politischen Willensbildung durch die NPD deren niedriger und tendenziell rückläufiger Organisationsgrad sowie ihre eingeschränkte Kampagnenfähigkeit und geringe Wirkkraft in die Gesellschaft entgegen. Eine Gesamtzahl von weniger als 6.000 Mitgliedern führt zu einer erheblichen Beschränkung der Aktionsmöglichkeiten der NPD. Es ist nicht ersichtlich, dass sie ihre strukturellen Defizite und ihre geringe Wirkkraft durch ihre Öffentlichkeitsarbeit oder die Umsetzung der „Kümmerer-Strategie“ im Wege „national-revolutionärer Graswurzelarbeit“ kompensieren könnte. Auch fehlen Belege, dass es der NPD gelingt, mit ihren asyl- und ausländerpolitischen Aktivitäten zusätzliche Unterstützung für ihre verfassungsfeindlichen Absichten in relevantem Umfang zu gewinnen. Ebenso hat sie es nicht vermocht ‑ abgesehen von punktuellen Kooperationen ‑ ihre Wirkkraft in die Gesellschaft durch die Schaffung rechtsextremer Netzwerke unter ihrer Führung zu erhöhen.
bb) Konkrete Anhaltspunkte von Gewicht, die darauf hindeuten, dass die NPD die Grenzen des zulässigen politischen Meinungskampfes in einer das Tatbestandsmerkmal des „Darauf Ausgehens“ erfüllenden Weise überschreitet, liegen ebenfalls nicht vor. Sie vermag Dominanzansprüche in abgegrenzten Sozialräumen nicht in relevantem Umfang zu verwirklichen. Der Kleinstort Jamel stellt einen Sonderfall dar, der nicht verallgemeinerungsfähig ist. Sonstige Beispiele erfolgreicher Umsetzung räumlicher Dominanzansprüche sind nicht ersichtlich. Eine Grundtendenz der NPD zur Durchsetzung ihrer verfassungsfeindlichen Absichten mit Gewalt oder durch die Begehung von Straftaten kann den im Verfahren geschilderten Einzelfällen (noch) nicht entnommen werden. Schließlich fehlen hinreichende Anhaltspunkte für die Schaffung einer Atmosphäre der Angst, die zu einer spürbaren Beeinträchtigung der Freiheit des Prozesses der politischen Willensbildung führt oder führen könnte. Der Umstand, dass die NPD durch einschüchterndes oder kriminelles Verhalten von Mitgliedern und Anhängern punktuell eine nachvollziehbare Besorgnis um die Freiheit des politischen Prozesses oder gar Angst vor gewalttätigen Übergriffen auszulösen vermag, ist nicht zu verkennen, erreicht aber die durch Art. 21 Abs. 2 GG markierte Schwelle nicht. Auf Einschüchterung und Bedrohung sowie den Aufbau von Gewaltpotentialen muss mit den Mitteln des präventiven Polizeirechts und des repressiven Strafrechts rechtzeitig und umfassend reagiert werden, um die Freiheit des politischen Prozesses ebenso wie einzelne vom Verhalten der NPD Betroffene wirkungsvoll zu schützen.

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© Source: https://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2017/01/17/bundes-verfassungsgericht-npd-wird-nicht-verboten/
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Unfälle und Lawinengefahr in Bayerisch-Schwaben

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NewsHubAm Wochenende hat der Winter die Region samt Schnee und eisigen Temperaturen wieder erreicht. In der Nacht auf Montag fiel sogar nochmals Schnee. Laut Polizei gab es deshalb mehrere kleine Auffahrunfälle in Bayerisch-Schwaben. Schlimmeres sei wegen Eis und Glätte aber nicht passiert.
Die Aussichten für Autofahrer sehen auch in dieser Woche nicht besser aus: Die ganze Woche über soll es kalt bleiben. Laut Angaben von WetterKontor fällt auch am Montag und Dienstag noch Schnee. Die Temperaturen sinken von -3 bis -8 Grad Celsius am Montag auf bis zu -12 Grad am Mittwoch.
Am Dienstag bleibt es zunächst bewölkt, erst im Laufe des Tages schafft es die Sonne mancherorts durch die Wolkendecke. In den nächsten Tagen kann sich laut Deutschem Wetterdienst in manchen Gebieten aber auch dichter Nebel bilden. Am Mittwoch scheine nur im Bergland die Sonne.
Die Minusgrade halten sich WetterKontor zufolge bis zum Wochenende. Der Deutsche Wetterdienst warnt deshalb vor Glätte durch Schnee und gefrierende Nässe. Die Unwetterwarnung vom Wochenende wurde aber bereits aufgehoben.
Gefahr besteht hingegen in den Bergen: Der Lawinenwarndienst Bayern meldet in den Alpen eine «erhebliche Lawinengefahr» oberhalb der Waldgrenze (Gefahrenstufe 3 von 5). Unterhalb der Waldgrenze gebe es eine mäßige Lawinengefahr.

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NPD-Verbotsverfahren — die Knackpunkte

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NewsHubRund vier Jahre nach der Entscheidung der Bundesländer, erneut ein NPD-Verbotsverfahren anzustrengen, verkündet heute das Verfassungsgericht sein Urteil. Warum ist die Entscheidung wegweisend? Welche Knackpunkte gibt es?
Das anstehende Urteil im NPD-Verbotsverfahren hat durchaus historische Bedeutung. Ein Parteiverbot gilt als das «schärfste Schwert» der Demokratie, die inhaltlichen Hürden sind hoch. Das letzte Mal wurde mit der KPD im Jahr 1956 eine Partei verboten, 1952 die «Sozialistische Reichspartei». Der erste Versuch eines NPD-Verbots war 2003 daran gescheitert, dass es zu viele staatliche V-Leute in der Parteiführung gab. Zu einer inhaltlichen Prüfung kam es damals gar nicht. Deshalb lauten jetzt die spannenden Fragen: Welche Maßstäbe gelten für ein Parteiverbot im 21. Jahrhundert? Und: Reicht es nach diesen Maßstäben für ein Verbot der NPD?
In den vergangenen Jahrzehnten gab es nach rechtsextremistischen Vorfällen regelmäßig die politische Forderung, die NPD müsse erboten werden. Nach dem Auffliegen des «Nationalsozialistischen Untergrunds» (NSU) im November 2011 kam das Thema erneut auf die politische Tagesordnung; und blieb es, auch als sich intensive Verbindungen zwischen NSU und NPD nicht erhärten ließen. Zwei Fragen standen im Vordergrund: Würde man die Hürde der V-Leute diesmal nehmen können? Und: Hätte ein Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht wirklich Erfolg? Nur der Bundesrat, also die Vertretung der Bundesländer, entschloss sich, den Verbotsantrag in Karlsruhe zu stellen. In ihrer Antragsschrift betonen die Länder, dass sie für die Antragsstellung wegen ihrer Nähe zu lokalen und regionalen Problemen besonders gut geeignet seien. Bundestag und Bundesregierung schlossen sich nicht an. «Ein Scheitern wäre fatal», lautete unter anderem die Begründung. Juristisch spielt es allerdings keine Rolle, wie viele Antragssteller es gibt.
Sollte man Extremismus nicht anders bekämpfen als durch ein Parteiverbot? Sind andere Organisationen nicht viel schlimmer? — so lauten häufige Einwände. Politisch kann man das sehr unterschiedlich sehen. Dazu muss man aber wissen: Die Verfasser des Grundgesetzes haben nicht erwartet, dass sich mit einem Parteiverbot Extremismus abschaffen lässt oder Meinungen verbieten lassen. Man entzieht einer Partei die Möglichkeit, an Wahlen teilzunehmen, vom Staat Geld zu bekommen und sich auf die Chancengleichheit zu berufen. Wenn der Antrag einmal gestellt wurde, geht es juristisch allein darum, ob die Voraussetzungen bezogen auf die NPD erfüllt sind oder nicht.
Laut Grundgesetz ist der freie Wettbewerb unter den Parteien der Normalfall, auch gegenüber extremistischen Parteien. Das Verbot ist die Ausnahme. Es gilt als «schärfstes Schwert der Demokratie», weil es die Partei vom politischen Wettbewerb, von der Teilnahme an Wahlen und von staatlicher Finanzierung ausschließt. Dennoch gibt es das Parteiverbot als eine Art letztes Mittel. Es ist Ausdruck der sogenannten wehrhaften Demokratie. Denn nach den historischen Erfahrungen der NS-Zeit gab es bei den Vätern und Müttern des Grundgesetzes die Sorge: Man kann Freiheit auch zum Abschaffen von Freiheit missbrauchen. Nur das Bundesverfassungsgericht kann ein Parteiverbot aussprechen. Von der Frage eines Parteiverbotes zu trennen ist, dass Straftaten von Parteimitgliedern wie Volksverhetzung oder Gewalttaten natürlich durch die Strafgerichte geahndet werden können. Das ist eine andere juristische Baustelle.
Nein. Zu Beginn des zweiten Verhandlungstages hat Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle gesagt, dass der Senat kein Verfahrenshindernis wie 2003 sehe. Es ist unwahrscheinlich, dass sich diese Einschätzung im Urteil geändert hat. Beim ersten Versuch zu Beginn der 2000er-Jahre hatten die Sicherheitsbehörden kurz vor der Verhandlung mitgeteilt, dass wichtige Belastungszeugen aus Bundes- und Landesvorständen der NPD gleichzeitig staatliche V-Leute seien, die dem Verfassungsschutz Informationen aus dem Innenleben der Partei lieferten. Man konnte nicht genau feststellen, welche Äußerungen und Aktionen wirklich der NPD zuzurechnen sind, und welche dem Staat. Weil ein rechtsstaatliches Verfahren nicht gewährleistet sei, stellte Karlsruhe das Verbotsverfahren 2003 ein.
Die NPD hatte lange nicht zu den inhaltlichen Vorwürfen Stellung genommen. Ihr Prozessvertreter berief sich lange darauf, dass auch dieses Mal ein rechtsstaatliches Verfahren wegen der aus seiner Sicht weiter bestehenden V-Mann-Problematik nicht möglich sei. Als das Gericht am zweiten Verhandlungstag sagte, dass es bei diesem Punkt wohl keine Probleme sehe, legte NPD-Anwalt Peter Richter einen dicken Ordner mit einer inhaltlichen Stellungnahme auf den Tisch. Der Inhalt ist nicht öffentlich geworden. «Es geht nicht darum, was der Bundesrat einfach behauptet, sondern was das Gericht am Ende feststellt», sagte Anwalt Richter am Rande der Verhandlung.
Es legt zunächst fest: Was bedeuten die Begriffe genau? Wie hoch sind diese Hürden? Das nennt man den «Maßstab». «Steht doch im Gesetz», könnte man sagen. Stimmt, aber das letzte Verbot stammt von 1956. Der Text des Grundgesetzes ist zwar gleich geblieben, aber das Gericht wird ihn fürs 21. Jahrhundert konkretisieren. Dann prüft es: Sind die Voraussetzungen bei der NPD erfüllt?
Eine rechtsextreme Gesinnung allein dürfte nicht ausreichen für ein Parteiverbot. Umgekehrt ist wohl nicht erforderlich, dass die Partei kurz vor einem erfolgreichen Umsturz steht. Also: Was bedeutet, dass eine Partei «darauf ausgehen» muss, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen? Zentral wird sein, wie hoch das Gericht die Hürden an diesem Punkt hängen wird. Beim KPD-Verbot 1956 hatte Karlsruhe eine «aggressiv-kämpferische Haltung» gefordert. Muss zu dieser Haltung heutzutage noch mehr hinzukommen? In der Verhandlungsgliederung stehen die Prüfungspunkte «Umsetzungsschritte» und «Realisierungschance» für die Ziele der Partei. Das Gericht könnte also für wichtig halten, was die Partei bereits von ihrem Programm in die Tat umsetzt, und welches Potenzial sie hat, es umzusetzen.
Die NPD könnte im Falle eines Verbots vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg ziehen. Der hat im Laufe der Jahre Kriterien für ein Parteiverbot aufgestellt, die viele für strenger als die deutschen halten. Im Falle einer türkischen Partei hat das Gericht z. B. gesagt, diese müsse das reale Potenzial haben, die Macht zu ergreifen. Karlsruhe wird diese Punkte in seine Prüfung bereits einbeziehen, das haben die Richter in der Verhandlung gesagt. Zum Stichwort Europa: In anderen Staaten wird sicher genau beobachtet werden, wie hoch das deutsche Verfassungsgericht die Hürden für ein Parteiverbot legt.
Das Gericht durfte die Verhandlung nicht einfach so ansetzen. Es musste nach vorläufiger Bewertung der Beweislage ein Verbot für wahrscheinlicher als ein Scheitern halten. Aber: Diese Prognose beruhte auf der reinen Aktenlage und ist kein abschließendes Urteil. Die Verhandlung diente dann gerade dazu, gegenzubürsten, nach zusätzlichen Argumenten zu suchen oder sie zu verwerfen. Im Laufe der drei Tage haben sich zwei Dinge herauskristallisiert. Die Richter haben große Zweifel daran, dass die Ideologie der NPD der «freiheitlichen demokratischen Grundordnung» entspricht. Dem Parteivorsitzenden Franz hielten sie zahlreiche Zitate aus dem Parteiprogramm mit rassistischem Inhalt vor. Einwände nach dem Motto «alles nicht so gemeint», ließen sie erkennbar nicht gelten. «Sie gehen da zum Teil weiter als die NSDAP», sagte Verfassungsrichter Peter Müller. Umgekehrt wurden auch die Vertreter des Bundesrates «gegrillt», vor allem bei der Frage, wie groß der Einfluss der NPD wirklich ist. Richter Müller hielt mehreren Innenministern der Länder deren Verfassungsschutzberichte vor, nach denen die NPD auf dem absteigenden Ast sei. Die Zahl der kommunalen Mandate sei minimal, meinte auch Richter Herbert Landau. «Woran kann man den Dominanzanspruch und die ‘Atmosphäre der Angst’ genau festmachen? «, hieß es immer wieder. Ein Ort wie Jamel in Mecklenburg-Vorpommern, von Extremisten als «national befreite Zone bezeichnet», habe rund 50 Einwohner. Den Richterinnen und Richtern ging es nicht darum, extremistische Aktionen zu bagatellisieren. Aber ihre Fragen klangen so, als ob sie über eine bestimmte Gefahrenschwelle nachdenken, die man für ein Parteiverbot braucht, wenn es weiterhin «schärfstes Schwert» und letztes Mittel sein soll.

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© Source: http://www.tagesschau.de/inland/faq-npd-verbotsverfahren-103.html
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Mays Grundsatzrede: Zwölf Prioritäten für den Brexit

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NewsHubWenn die britische Premierministerin heute ihre Grundsatzrede zum Brexit hält, rechnen viele Beobachter mit einem harten Schnitt. May wird zwölf Prioritäten für den Austritt nennen — und kann dabei auf Rückenwind aus Washington hoffen.
Bisher klang es ziemlich wolkig, wenn Theresa May über den Austritt ihres Landes aus der EU sprach: Brexit bedeute auch Brexit, und ihre Regierung werde daraus einen Erfolg machen. Oder so: Man wolle einen Brexit in den Nationalfarben Rot, Weiß und Blau — denn das sei der richtige Brexit für das Vereinigte Königreich.
Nach Informationen aus ihrer Umgebung wird die Premierministerin heute konkreter werden. Sie wird den bisherigen EU-Partnern zunächst sagen, dass Großbritannien ein enger Freund der Länder auf dem Kontinent bleiben und auch weiterhin so frei wie möglich mit der EU Handel treiben wolle. Andererseits werde das Land aber die Europäische Union komplett verlassen. Großbritannien strebe keine Art assoziierter Mitgliedschaft an, kein halb drinnen und halb draußen, so May in ihrem Redetext.
Sie wird zwölf Prioritäten für die Verhandlungsziele mit der EU aufstellen. Mit Sicherheit wird darin die Kontrolle über die eigenen Grenzen vorkommen. Denn die Briten hatten beim Referendum im vergangenen Juni vor allem deshalb mit einer knappen Mehrheit für den Austritt aus der Europäischen Union gestimmt, weil sie die Zuwanderung aus den EU-Staaten einschränken wollen. Die Premierministerin will diesen Wunsch erfüllen und die Freizügigkeit für EU-Bürger für Großbritannien beenden.
Da aus Sicht Brüssels die Freizügigkeit aber eine der Säulen des Europäischen Binnenmarktes ist, wird das Land den Binnenmarkt verlassen. Und wenn Großbritannien eigene Handelsabkommen mit anderen Ländern schließen will, wie von den Anhängern des Brexits gefordert, wird London auch die europäische Zollunion verlassen müssen.
Die Briten werden aber versuchen, Freihandelsabkommen mit der EU für bestimmte Sektoren zu schließen, zum Beispiel für den Handel mit Automobilen und für die Finanzwirtschaft. Die überzeugten Brexiters sehen Großbritannien hier in einer guten Verhandlungsposition: Schließlich exportiere der Kontinent deutlich mehr auf die Insel als umgekehrt.
Und wenn das noch nicht reicht als Druckmittel, dann könne man das Land ja auch noch zu einem Steuerparadies machen — das deutete am Wochenende etwas verklausuliert der britische Schatzkanzler Philipp Hammond an. Das allerdings kam beim Labour-Oppositionsführer nicht gut an. Jeremy Corbyn warnte die Regierung vor einem Handelskrieg mit der EU.
Die Brexiters freuen sich derweil über Rückenwind aus Washington. Der designierte US-Präsident Donald Trump sagte jetzt, er wolle schon bald mit den Briten ein separates Handelsabkommen schließen, die Briten hätten beim Referendum klug entschieden. Der Brexit werde eine großartige Sache werden. Michael Gove, Brexit-Vorkämpfer der Konservativen, der für die «Times» das Interview mit Trump führte, freute sich über diese Antwort des kommenden Mannes im Weißen Haus. Trump sei ein weiteres As im Ärmel von Theresa May, ein weiterer Pfeil in ihrem Köcher, so Gove.

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© Source: http://www.tagesschau.de/ausland/may-brexit-105.html
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