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Bundesverfassungsgericht: Bundesminister müssen sich parteipolitisch zurückhalten

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Regierungsmitglieder müssen sich im parteipolitischen Meinungskampf zurückhalten. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Im vorliegenden Fall hatte Bundesbildungsministerin Wanka zum Boykott einer AfD-Demonstration aufgerufen und damit gegen ihre Neutralitätspflicht verstoßen.
Regierungsmitglieder müssen sich im parteipolitischen Meinungskampf zurückhalten. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Im vorliegenden Fall hatte Bundesbildungsministerin Wanka zum Boykott einer AfD-Demonstration aufgerufen und damit gegen ihre Neutralitätspflicht verstoßen.
Die amtierende Bundesbildungsministerin Johanna Wanka hat mit einer Presseerklärung gegen die AfD nach höchstrichterlichem Urteil gegen das Neutralitätsgebot für Regierungsmitglieder verstoßen. Mit ihrer Pressemitteilung « Rote Karte für die AfD » habe die CDU-Politikerin das Recht der Partei auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb verletzt, urteilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe und gab damit einer Klage der AfD statt.

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