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Verfassungsgericht: SPD-Mitgliederentscheid kann stattfinden

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Das Bundesverfassungsgericht wird das SPD-Mitgliedervotum nicht stoppen. Entsprechende Anträge nahmen die Richter nicht an. Das dürfte mit einer Entscheidung von 2013 zusammenhängen. Von Klaus Hempel.
Das Bundesverfassungsgericht wird das SPD-Mitgliedervotum nicht stoppen. Entsprechende Anträge nahmen die Richter nicht an. Das dürfte mit einer Entscheidung von 2013 zusammenhängen.
Von Klaus Hempel, ARD-Rechtsredaktion
Beim Bundesverfassungsgericht wurden mehrere Verfassungsbeschwerden und Eilanträge gegen das SPD-Mitgliedervotum eingereicht. Das Gericht hat alle Beschwerden und Anträge aber ohne Begründung nicht zur Entscheidung angenommen. Das sagte ein Sprecher des Bundesverfassungsgerichts der ARD-Rechtsredaktion. Damit kann die SPD ihre Mitglieder über den Koalitionsvertrag wie geplant abstimmen lassen.

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