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Berlin-Wahl 2021: So funktioniert die Briefwahl – diese Frist sollten Sie auf jeden Fall berücksichtigen

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In Berlin steht am 26. September die Wahl zum Abgeordnetenhaus an. Wählen kann man via Briefwahl – dabei sollten Sie eine Frist nicht aus den Augen verlieren.
In Berlin steht am 26. September die Wahl zum Abgeordnetenhaus an. Wählen kann man auch via Briefwahl – dabei sollten Sie jedoch eine Frist nicht aus den Augen verlieren. Berlin – Die Bundesrepublik befindet sich auf den letzten Metern des diesjährigen Wahlmarathons. Im September geht mit der Bundestagswahl, den Landtagswahlen in Mecklenburg-Vorpommern und der Wahl des Abgeordnetenhauses in Berlin erneut ein Superwahljahr seinem Ende entgegen. Damit die Stimme bei allen relevanten Wahlen auch gewertet werden kann, gibt es ein paar Punkte zu beachten. Alle Infos zur Berlin-Wahl 2021 finden Sie in unserem News-Ticker. Alle fünf Jahre wird in Berlin ein neues Abgeordnetenhaus gewählt. Dieses Jahr fällt der Wahltag auf den 26. September – zeitgleich mit der Bundestagswahl. Dabei können alle wahlberechtigten Berlinerinnen und Berliner die neuen Parteikonstellationen im Abgeordnetenhaus mitentscheiden. Denn die 130 Plätze im Parlament müssen neu besetzt werden. Doch wie funktioniert die Wahl? Ähnlich der Bundestagswahl haben alle Wahlberechtigten die Möglichkeit zwei Kreuze zu machen – für die Erst- und Zweitstimme. Dafür erhalten aller Wählerinnen und Wähler zwei Stimmzettel: einen für das Direktmandat eines Wahlkreisabgeordneten (Erststimme) und einen für die Wahl der Bezirks- und Landesliste einer Partei (Zweitstimme). Auf jeder Liste darf nur ein Kreuz gesetzt werden. Der Wahlkreiskandidat mit den meisten Erststimmen in seinem Wahlkreis erhält das Direktmandat für den Einzug ins Parlament.

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