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Kriminalität – Anwaltsschreiben: Früherer SS-Mann Oskar Gröning ist tot

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Als SS-Mann in Auschwitz zählte er das Geld der Häftlinge.
Hannover (dpa) – Der als « Buchhalter von Auschwitz » bekanntgewordene frühere SS-Mann Oskar Gröning soll nach einem Schreiben seines Anwaltes tot sein.
Der 96-Jährige sei danach bereits am Freitag in einem Krankenhaus gestorben, sagten dazu Sprecher des niedersächsischen Justizministeriums und der Staatsanwaltschaft Hannover am Montagabend. Eine unabhängige Bestätigung lag zunächst nicht vor. Zuvor hatte der « Spiegel » darüber berichtet. « Ich möchte dazu nichts sagen, es aber auch nicht dementieren », sagte Grönings Anwalt Hans Holtermann auf Anfrage. Eine Sterbeurkunde liege noch nicht vor, hieß es beim Justizministerium.
Gröning war im Lüneburger Auschwitz-Prozess wegen Beihilfe zum Mord in 300 000 Fällen verurteilt worden. Das Landgericht verhängte im Juli 2015 eine Haftstrafe von vier Jahren. Der damals 94-Jährige hatte unter anderem eingeräumt, in dem Konzentrations- und Vernichtungslager Geld aus dem Gepäck der Verschleppten gezählt und weitergeleitet zu haben.
Jahrzehntelang waren die in Auschwitz am Holocaust Beteiligten nicht zur Verantwortung gezogen worden, wenn sie zwar wie Gröning Rad im Getriebe waren, aber nicht selbst getötet hatten. Die Gerichte verlangten den Nachweis einer bestimmten konkreten Tatbeteiligung. Das Landgericht entschied, auch das Verwalten der Gelder der Verschleppten und das Bewachen ihres Gepäcks sei Beihilfe gewesen. « Dieses Urteil hat Rechtsgeschichte geschrieben », sagte damals Nebenkläger-Anwalt Thomas Walther.
Der Richterspruch von Lüneburg war die erste Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord in einem Lager seit dem Verfahren gegen den früheren Sobibor-Aufseher John Demjanjuk 2011. Doch Demjanjuk starb, bevor das Urteil rechtskräftig wurde.
Mit einem Kollegen vertrat Walther in Lüneburg rund 50 Nebenkläger, die meisten waren Überlebende von Auschwitz-Birkenau. Gröning bestätigte vor Gericht ihre Berichte über das Grauen im Vernichtungslager. « Es geht mir nicht um die Strafe, es geht mir um das Urteil, die Stellungnahme der Gesellschaft », erklärte die Überlebende Eva Pusztai-Fahidi damals.

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