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Leck des Haftbefehls gefunden: Proteste und Dialog in Chemnitz

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Während Rechtspopulisten auf den Straßen von Chemnitz protestieren, sucht der Ministerpräsident den Dialog mit erregten Bürgern.
Chemnitz (dpa) – Begleitet von einem massiven Polizeiaufgebot und scharfen Kontrollen haben sich am Donnerstagabend rund 1000 Menschen bei einer Protestkundgebung der rechtspopulistischen Bewegung Pro Chemnitz versammelt.
Zuvor hatte das sächsische Justizministerium einen Erfolg bei der Suche nach einer undichten Stelle bei den Behörden gemeldet. Den im Internet veröffentlichten Haftbefehl eines mutmaßlichen Täters der Messerattacke von Chemnitz hat offensichtlich ein Dresdner Justizvollzugsbediensteter weitergegeben. Der Mann sei mit sofortiger Wirkung vom Dienst suspendiert worden, teilte das Ministerium mit. Zuvor hatte die « Bild »-Zeitung berichtet, dass sich der Mann gestellt habe.
Die Protestkundgebung in Chemnitz verlief ohne größere Zwischenfälle. Während die Behörden von rund 900 Teilnehmern sprachen, schätzen Augenzeugen die Zahl auf über 1000. Die Stimmung unter den Demonstranten war aufgeheizt, aber nicht bedrohlich wie bei den Protesten am vergangenen Montag. Die Protestierenden bemängelten ein aus ihrer Sicht zu lasches Vorgehen gegen kriminelle Migranten und kritisierten die Politik der sächsischen Landesregierung, deren Vertreter sich im Stadion von Sachsens drittgrößter Stadt zu einem Dialog mit mehreren hundert Einwohnern getroffen hatten.
Zu dem Bürgergespräch war neben Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) der Großteil seines Kabinetts angereist. Den Anfang bildete eine Schweigeminute für den 35-Jährigen, der am vergangenen Sonntag am Rande des Stadtfestes erstochen worden war. Ein 22 Jahre alter Iraker und ein Syrer (23) sitzen als Tatverdächtige in Untersuchungshaft.
Der festgenommene Iraker war nach Angaben des sächsischen Innenministeriums in Deutschland nicht geduldet. Damit widersprach das Ministerium anderslautenden Meldungen. Nach den Unterlagen der Landesdirektion Sachsen sei noch ein Asylverfahren beim Bundesamt für Migration (Bamf) anhängig. Der Iraker habe seit Oktober 2015 in Sachsen gelebt. Den ersten Antrag habe das Bamf im März 2017 als unzulässig abgelehnt. Rechtsmittel gegen diese Entscheidung seien aber erfolgreich gewesen, weshalb es ein neues Verfahren gab.

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