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Firmen müssen Beschäftigten Corona-Tests anbieten

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In der Frage um verpflichtende Corona-Tests für Unternehmen gibt es jetzt doch eine Einigung. Schon am Dienstag könnte die Regelung beschlossen werden. Die Wirtschaft sträubt sich dagegen.
Die entsprechende Änderung der Arbeitsschutzverordnung soll gemeinsam mit der geplanten Novelle des Infektionsschutzgesetzes für eine bundesweite Corona-Notbremse kommen. Verlängert wird damit auch die Pflicht für Unternehmen, ihren Mitarbeitern wo irgend möglich die Arbeit im Homeoffice zu erlauben. Testangebot einmal pro Woche Viele Firmen haben bisher zwar freiwillige Testangebote für ihre Mitarbeiter geschaffen, der Regierung reicht das allerdings nicht. Wie aus einem Entwurf der Verordnung hervorgeht, der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, sollen sie verpflichtend einmal in der Woche Tests zur Verfügung stellen. Sie müssen aber nicht dokumentieren, dass ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Angebote auch nutzen. Auch von der Firma bezahlte Selbsttests für die Beschäftigten sind damit möglich. Wer viel Kundenkontakt hat oder in Gemeinschaftsunterkünften lebt, soll Anspruch auf zwei Tests haben. Der « Spiegel » berichtete, dass das Wirtschaftsministerium von Peter Altmaier (CDU) seinen Widerstand gegen eine Testangebotspflicht trotz Widerstands der Wirtschaft aufgegeben habe.

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