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Eilantrag gegen Wahlrechtsreform gescheitert

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Mit derzeit 709 Sitzen ist der Bundestag zu groß, das Parlament weniger arbeitsfähig. Darüber sind sich alle Parteien einig. Im Alleingang beschließt die GroKo eine Wahlrechtsänderung. Die Opposition geht dagegen vor und scheitert vor Gericht. Hoffnung besteht für sie erst für die Zeit nach der Wahl.
Mit derzeit 709 Sitzen ist der Bundestag zu groß, das Parlament weniger arbeitsfähig. Darüber sind sich alle Parteien einig. Im Alleingang beschließt die GroKo eine Wahlrechtsänderung. Die Opposition geht dagegen vor und scheitert vor Gericht. Hoffnung besteht für sie erst für die Zeit nach der Wahl. Die Bundestagswahl am 26. September kann nach dem von Union und SPD neu beschlossenen Wahlrecht stattfinden. Das Bundesverfassungsgericht wies einen Eilantrag ab, mit dem die FDP-, Grünen- und Linke-Abgeordneten die im November 2020 in Kraft getretenen Änderungen mit sofortiger Wirkung kippen wollten. Wie das Gericht in Karlsruhe mitteilte, will es die Reform aber im Hauptverfahren genau prüfen. Die Richterinnen und Richter sehen möglicherweise problematische Punkte.

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