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Sanktionen: EU-Kommission will russische Oligarchen einfacher enteignen

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Seit Beginn des Ukraine-Kriegs werden immer wieder Jachten russischer Oligarchen in der EU festgesetzt.
Brüssel (dpa) – Luxusjachten, Villen, Privatjets: Russische Oligarchen sollen nach dem Willen der EU-Kommission enteignet werden können, wenn sie EU-Sanktionen unterlaufen. Dafür schlug die Behörde am Mittwoch vor, das Umgehen von Sanktionen EU-weit als Straftat zu definieren. Zudem sollen Regeln zur Vermögensabschöpfung und Beschlagnahmung verschärft werden. Hinter den Forderungen der Ukraine, Geld des russisches Staats für den Wiederaufbau zu nutzen, dürften die Vorschläge jedoch zurückbleiben. Seit Kriegsbeginn machen immer wieder spektakuläre Polizei-Aktionen gegen russische Milliardäre aus dem Umfeld des Kreml Schlagzeilen – der Begriff der Oligarchen für diese Superreichen wurde in den 90er Jahren geprägt, als Geschäftsleute nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion zu großem Reichtum und Einfluss gelangten. Auf Mallorca wurde etwa die 78 Meter lange Luxusjacht des russischen Oligarchen Viktor Wekselberg festgesetzt. Und in der Toskana wurde die Megajacht « Scheherazade » beschlagnahmt, die Ermittlern zufolge heimlich Russlands Präsidenten Wladimir Putin gehören könnte. Keine flächendeckende Strafbarkeit
Insgesamt haben die EU-Staaten seit Kriegsbeginn Vermögen russischer Oligarchen im Wert von knapp 10 Milliarden Euro eingefroren. Doch nach Ansicht der EU-Kommission gelingt es den Milliardären noch zu oft, davonzukommen. Sie bringen ihre Jachten etwa in internationale Gewässer oder übertragen Vermögen auf andere Eigentümer. Das liegt auch daran, dass das Umgehen von Sanktionen nicht in allen EU-Staaten strafbar ist. Grundsätzlich eine Straftat ist es EU-Justizkommissar Dider Reynders zufolge in zwölf Ländern. In der Slowakei und in Estland habe es dagegen nur zu Verwaltungsstrafen zur Folge.

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