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Nach Ausbruch bei Tönnies: Gericht hebt Corona-Einschränkungen im Kreis Gütersloh auf

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Eigentlich sollten die von der Landesregierung verhängten strengen Corona-Auflagen im Kreis Gütersloh noch bis in die Nacht zum Mittwoch gelten.
Gütersloh/Rheda-Wiedenbrück (dpa) — Die strengen Auflagen zur Eindämmung des Coronavirus im Kreis Gütersloh sind aufgehoben. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die von der nordrhein-westfälischen Landesregierung verfügten Einschränkungen am Montag gekippt.
Das zuständige Gesundheitsministerium hätte nach dem Corona-Ausbruch beim Fleischverarbeiter Tönnies inzwischen eine differenziertere Regelung erlassen müssen, ein Lockdown für den ganzen Kreis sei nicht mehr verhältnismäßig, erklärte das Gericht.
Die Entscheidung ist rechtskräftig. Die Beschränkungen wären ohnehin in der Nacht zum Mittwoch ausgelaufen — die Landesregierung hatte die Auflagen bis Mittwoch 00.00 Uhr befristet. Eine Verlängerung wäre möglich gewesen, galt angesichts der rückläufigen Infektionszahlen aber als unwahrscheinlich.
Geklagt dagegen hatte eine Firma mit Sitz in Oelde im Kreis Warendorf, die im Kreis Gütersloh unter anderem in Schloß Holte-Stukenbrock und Versmold Spielhallen betreibt. In diesen Städten gab es kaum Corona-Infizierte, die in Kontakt zur Fleischfabrik bei Tönnies standen.
Die Landesregierung in Düsseldorf will nach der Gerichtsentscheidung keine gesonderten neuen Maßnahmen für den Kreis Gütersloh verfügen — auch nicht für einzelne Gemeinden. Das machte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Montagabend deutlich. Aktuelle Zahlen belegten, dass es gelungen sei, einen größeren Ausbruch durch konsequente und schnelle Maßnahmen einzudämmen.
Die Maßnahmen im Kreis Gütersloh könnten nun vollständig auf die bereits verhängte Quarantäne für die von der Infektion betroffenen Mitarbeiter des Fleischwerkes von Tönnies in Rheda-Wiedenbrück sowie im Bedarfsfall ihre Familien begrenzt werden.

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