In Asylunterkünften lebende Alleinstehende können künftig auch dann mit höheren Leistungen rechnen, wenn sie noch nicht 18 Monate in Deutschland leben
Von dpa | 11.
In Asylunterkünften lebende Alleinstehende können künftig auch dann mit höheren Leistungen rechnen, wenn sie noch nicht 18 Monate in Deutschland leben
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