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Meineid-Prozess gegen Petry beginnt in Dresden

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Der ehemaligen AfD-Chefin wird vorgeworfen, in einem Untersuchungsausschuss des Landtags unter Eid falsch ausgesagt zu haben.
In Dresden hat am Montag der Prozess gegen die frühere AfD-Vorsitzende Frauke Petry wegen des Verdachts auf Meineid begonnen. Petry muss sich vor dem Landgericht wegen des Vorwurfs verantworten, in einer Sitzung des Wahlprüfungsausschusses des sächsischen Landtags im November 2015 unter Eid falsch ausgesagt zu haben.
Der Parlamentsausschuss befasste sich damals mit der Gewährung von Darlehen durch AfD-Landtagskandidaten an die Partei. Damit sollte der Landtagswahlkampf 2014 unterstützt werden.
Petry soll damals ausgesagt haben, dass die Kandidaten nach einer erfolgreichen Landtagswahl hätten entscheiden können, ob die Darlehen zurückgezahlt oder in eine Spende umgewandelt werden. Der Anklage zufolge widersprechen ihre Angaben aber dem Darlehensvertrag – nach diesem sollte ein Landtagskandidat für den Fall seiner Wahl auf die Rückzahlung verzichten.

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