Домой Deutschland Deutschland — in German Verbraucher: Nachlasspfleger kann Europäisches Nachlasszeugnis beantragen

Verbraucher: Nachlasspfleger kann Europäisches Nachlasszeugnis beantragen

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Befindet sich der Nachlass im europäischen Ausland, ist ein Europäisches Nachlasszeugnis erforderlich.
Schleswig (dpa/tmn) — Ein Europäisches Nachlasszeugnis soll — ähnlich dem deutschen Erbschein — den Nachweis der Erbenstellung im Ausland erleichtern. Beantragen kann ein solches Zeugnis auch ein Nachlasspfleger, wie die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet.
In dem Fall, mit dem sich das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein (Az.: 3 Wx 4/18) befasste, wurde für die unbekannten Erben eines Verstorbenen eine Nachlasspflegerin bestellt. Sie sollte die Erben ermitteln und den Nachlass verwalten. Darin befanden sich ausländische Konten. Um diese abzuwickeln, beantragte die Frau beim zuständigen Gericht ein europäisches Nachlasszeugnis.

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